SPÖ - Team Purbach

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Fragen & Antworten zum neuen Stromtarif der Burgenland Energie


03.07.2023
Du hast Fragen zum neuen Stromtarif (Optima12 Unabhängig 2.0), der seit 03. Juli von der Burgenland Energie angeboten wird?

Unser SPÖ Stadtrat Werner Hoffmann u. Fraktionsmitglied Johannes Wein (BE Greentech Empowerment Absolvent) haben sich den neuen Tarif für Dich im Detail angesehen: 

Warum wird seitens der BE ein neuer Tarif angeboten. Ich habe erst im April 2023 auf "Optima 12 Unabhängig" bzw. "Optima 12+" gewechselt?
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen am Strommarkt kam es in den letzten beiden Jahren zu starken Preisschwankungen. Die BE hat nun (wie zuletzt im März 2023) wiederholt darauf reagiert.

Was habe ich aktuell für einen Tarif? 
Bitte auf der Rechnung oder im Kundenportal der BE kontrollieren (Menüpunkt Tarifwechsel). 

Wird mein bestehender Vertrag nicht automatisch günstiger? 
Nein. Für Kund:innen welche per April 2023 z.B. auf den Tarif "Optima12 Unabhängig" gewechselt haben, besteht die Möglichkeit, trotz 12 monatiger Bindung, online einen Wechsel zum neuen günstigeren Tarif "Optima12 Unabhängig 2.0" durchzuführen. 

Wieviel Kosten erspare ich mir mit dem neuen Tarif?  
Im Vergleich zum Tarif "Optima 12 Unabhängig" ist der Verbrauchspreis (cent/kWh) um ca. 35% günstiger. Mit dem Online-Rabatt sogar um ca. 45%. Im Vergleich zu noch älteren Tarifen (z.B "Optima Komfort") sollte sich unterm Strich trotz höherem monatlichen Arbeitspreis im  neuen Tarif und trotz bestehendem Preisnachlass (Entlastungsmaßnahme des Bundes für Haushalte gemäß Stromkostenzuschussgesetz in Höhe von 36,33%) eine Einsparung ergeben.

Soll ich wechseln? 
Das können wir dir nicht beantworten. Bei Unsicherheit kannst du dir mithilfe deiner Jahres-Stromrechnung die Kosten ausrechnen und eine mögliche Einsparung vergleichen. Die von der BE im Dezember 2022 per Post ausgesendete Preisübersicht (A4 Zettel) ist dabei ebenfalls sehr hilfreich.

Gibt es auch Nachteile?
1) Wenn man sich für den Online-Rabatt entscheidet, gibt es keine Papier-Rechnung mehr und man muss eine SEPA Lastschrift akzeptieren. Möchte man also weiterhin die Rechnung per Post erhalten und selbst einzahlen, sollte man auf diesen verzichten. 

2) Etwas versteckt in den FAQ´s der BE Webseite findet man den Hinweis, dass man mit dem neuen Tarif keine Bonuspunkte mehr sammelt. Wer also weiterhin 5 Cent/Bonuspunkt sammeln möchte, kann das mit dem neuen Tarif nicht mehr. 

3) Die Kündigungsfrist erneuert sich auf weitere 12 Monate.

Welchen Strompreis zahle ich nach den 12 Monaten?
Wird dann neu berechnet und angeboten. War aber mit bisherigen 12-Monatsverträgen ebenfalls der Fall.

Warum kann man nur online zum neuen Tarif wechseln?
Bitte die BE selbst fragen, wir haben dazu keine Infos finden können. Vermutlich ist der Vorgang für die BE kostengünstiger als in Papierform. Siehe auch angebotener "Online-Rabatt". 

Meine Großeltern haben kein Internet und können nicht wechseln? 
Du kannst deine Großeltern beim Wechsel unterstützen, indem du für Sie online den Vertrag wechselst. Die Kundennummer findest du auf der Rechnung. Damit kannst du dich online im Kundenportal anmelden.



Untenstehend Fragen & Antworten für Betreiber einer PV-Anlage:

Ich verkaufe meinen Überschuss-Strom (PV-Anlage) an die BE. Verringert sich mein Einspeisetarif mit Abschluss des neuen Tarifs? 
Wir haben am 30.06.2023 bei der BE nachgefragt, und es wurde uns seitens der BE schriftlich versichert, dass der Einspeisetarif vom Bezugstarif entkoppelt ist. Somit bleibt der bestehende Einspeisetarif unberührt.

Die laut dem ORF Burgenland Beitrag geäußerte Kritik von Ulram (ÖVP) „Kundinnen und Kunden, die einspeisen, erhalten künftig nur noch 3,93 Cent für den selbst produzierten Strom“, ist somit zwar nicht falsch, da der Wert den verrechneten Einspeisetarif für Monat Mai 2023 an Neukunden referenziert. Die Höhe des tatsächlichen Einspeisetarifs wird jedoch bei entsprechendem Vertrag monatlich neu berechnet (siehe aktuelle Vertragskonditionen auf der BE Webseite, Stand Mai 2023). Die Aussage im Rahmen des Beitrags hat zudem nichts mit dem Tarifwechsel an sich zu tun und führt möglicherweise zu unnötiger Verunsicherung von Endkund:innen.

Wo kann ich den Marktpreis für Strom einsehen bzw. was hat dieser mit dem Einspeisetarif zu tun? 
Laut online einsehbarer Grafik (Q1'23) lag der Marktpreis z.B. im Januar 2023 bei ca. 27 Cent/kWh. Achtung! Dieser Wert entspricht nicht dem vereinbarten Einspeisetarif bzw. Energiepreis für Endkunden. Er spiegelt lediglich den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie gemäß Ökostomgesetz 2012 wider. Der Marktpreis wird lediglich als Referenz für die aktuelle Strompreisentwicklung hergenommen.

Wie hoch ist mein Einspeisetarif?
Das kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Für Verträge, wo der Einspeisetarif  per 01. Jänner festgelegt wird, errechnet sich dieser bisher meist aus dem "Jahresmittel der Day-Ahead Spotmarktkundenpreise des vorangegangenen Jahres an der EPEX-Spotpreisbörse". Auf folgender Webseite kannst du dir das Jahresmittel ansehen: https://www.bricklebrit.com/strompreis_boerse_oesterreich.html. Der Einspeisetarif lag z.B. im Q1 2022 bei ca. 11 Cent/kWh (Quelle: bricklebit.de). 

Neuere Verträge berechnen den Einspeisetarif ggf. monatlich sowie mit Abschlägen. Details dazu bitte dem Liefervertrag bzw. Anbot des Stromkäufers entnehmen. Auf https://www.e-control.at/referenzmarktwert kannst du dir die monatlichen Referenzmarktwerte ansehen (Preise ohne Abschläge).

Welchen Einspeisetarif bekomme ich aktuell von der BE gutgeschrieben?
Für BE-Kunden mit Lieferverträgen, wo der Tarif jährlich per 01. Jänner festgelegt wird, gilt dieser ab dem nächstfolgenden Abrechnungszeitraum für die folgenden 12 Monate (also nach dem 01. Jänner nach der nächsten Jahresabrechnung).  Details dazu bitte im eigenen Liefervertrag nachsehen. Hier wird im Detail darauf eingegangen.



Bei weiterene Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.